Formulare
>> Anmeldung von Schulanfängern
>> Haftungsfreistellungserklärung
Info: Wer Kinder bei Fahrgemeinschaften mitnimmt, sollte sich diese von den anderen Eltern ausgefüllen mitgeben lassen. Dann muss der Fahrzeugführer im Schadensfalle nicht für Schadensersatzansprüche aufkommen, die über der Deckungssumme der eigenen KFZ-Haftpflicht liegen.